Veranstaltung von Golfturnieren kann als Betriebsausgabe abzugsfähig sein

Unangemessene Repräsentationsaufwendungen sind generell vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Darunter fallen unter anderem Ausgaben zur Unterhaltung einer Jagd oder Fischerei, Segel- oder Motorjacht sowie ähnliche Aufwendungen. Nach Meinung der Finanzverwaltung gehören in diese Kategorie auch Kosten für die Veranstaltung von Golfturnieren.


Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen I R 74/13) vom 14. Oktober 2015 weist in eine andere Richtung. Generalisierend wird vorangestellt, dass nur solche Aufwendungen vom Abzugsverbot betroffen sind, die eine unmittelbare Berührung zur Lebensführung und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung des Empfängerkreises haben. Ein nur mittelbarer Zusammenhang reicht nicht aus.


Unter Beachtung dieser Grundsätze wurde der Abzug von Aufwendungen für die Veranstaltung einer Golfturnierreihe durch eine Brauerei zugelassen. Sie hatte sich im Rahmen von Bierlieferungsverträgen mit Vereinen und Gastronomen dazu verpflichtet, die Turnierreihe durchzuführen. Im Gegenzug verpflichteten sich die Vereine und gastronomischen Betriebe, nur Getränke dieser Brauerei auszuschenken. Die Organisation und Ausschreibungen für die Turnierausrichtung und die Teilnehmer hatten die Vereine übernommen.


In derartigen Fällen ist die Durchführung einer Golfturnierreihe als Preisbestandteil der Bierlieferungsverträge anzusehen. Es entsteht kein unmittelbarer sportlicher oder gesellschaftlicher Nutzen für Gesellschafter oder Geschäftsfreunde der Brauerei.


Anders sieht der Bundesfinanzhof in seinem Urteil (Aktenzeichen IV R 24/13) vom 16. Dezember 2015 den Fall, wenn der Unternehmer zusammen mit anderen Ausrichtern das Golfturnier zur Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung ausrichtet. Dass es sich dabei nicht um eine Veranstaltung im betrieblichen Interesse handelt, wird an den Rahmenbedingungen deutlich. Die Teilnehmer wurden zu einem Sektempfang eingeladen, zahlten kein Startgeld, sondern erhielten ein Startgeschenk und Platzverpflegung und bekamen anlässlich der späteren Siegerehrung noch ein festliches Abendessen mit Abendprogramm geboten. Es wurde lediglich erwartet, dass die Teilnehmer später für die Wohltätigkeitsveranstaltung großzügig spendeten.

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