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Verdeckte Einlage eines Gesellschaftsanteils ist keine Schenkung

In einem seiner jüngsten Urteile vom 20. Januar 2016 (Aktenzeichen II R 40/14) hatte der Bundesfinanzhof über die Frage zu entscheiden, ob die Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH, deren einziger weiterer Gesellschafter der Ehegatte des Veräußerers ist, schenkungssteuerliche Folgen auf der Ebene der Gesellschaft auslösen könnte.

Im vorliegenden Fall ging es explizit um eine Mindestbeteiligung i. S. d. § 17 EStG (d. h. Beteiligung > 1 %) an einer inländischen GmbH, welche für einen deutlich unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis an die Gesellschaft selbst veräußert wurde. Der Bundesfinanzhof hat in dem Vorgang eine verdeckte Einlage in die Gesellschaft bzw. eine Veräußerung der Beteiligung an die Gesellschaft gesehen. Aus dem Sachverhalt ergaben sich nach Ansicht des Bundesfinanzhofs somit – entgegen der ursprünglich vertretenen Auffassung des zuständigen Finanzamtes - keine schenkungssteuerlichen Folgen.

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