Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer
Seit 2008 ist die Gewerbesteuer steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dieses Betriebsausgaben-Abzugsverbot ist bei allen Gewinnermittlungsarten zu berücksichtigen und umfasst neben der Gewerbesteuer auch die darauf entfallenden Nebenleistungen.
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 10. September 2015 (Aktenzeichen IV R 8/13) entschieden, dass der geltende Gesetzesstand verfassungsgemäß ist. Es verbleibt daher beim Ausschluss des Abzugs.