IMMER EINHUNDERT PROZENT

Informiert zu aktuellen Themen aus der Rechtsprechung.

Verlängerung der steuerlichen Förderung von Maßnahmen zur Hilfe von Flüchtlingen

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einem Schreiben aus dem Jahr 2015 (Schreiben vom
22. September 2015, Aktenzeichen IV C 4 - S 2223/07/0015:015) geregelt, dass Flüchtlingen aufgrund von vereinfacht anzuwendenden Verwaltungsvorschriften des Steuerrechts geholfen werden kann. So konnten Spenden beispielsweise vereinfacht mittels Kontoauszug nachgewiesen werden. Der Anwendungszeitraum für die Möglichkeit, sich auf die vereinfachten Verwaltungsregelungen zu berufen, war auf die Zeit vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016 beschränkt.

Durch ein neuerliches Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (Schreiben vom
6. Dezember 2016, Aktenzeichen IV C 4 – S 2223/07/0015:015) ist die Anwendung der vereinfachten Verwaltungsregelungen zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge nun bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden.

Zurück