Verstößt der Sanierungserlass gegen den Vorbehalt des Gesetzes?

Verzichten Gläubiger bei einem finanziell angeschlagenen Unternehmen auf ihre Forderungen, bezeichnet man den daraus resultierenden bilanziellen Gewinn als Sanierungsgewinn. Bis 1997 waren solche Sanierungsgewinne per Gesetz steuerfrei, danach wurde diese Befreiung abgeschafft. Im März 2003 hat das Bundesministerium der Finanzen den so genannten Sanierungserlass herausgegeben. Darin wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen auf die Besteuerung der Sanierungsgewinne verzichtet wird.

Ein Senat des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 25. März 2015, Aktenzeichen X R 23/13) legt dem Großen Senat nun folgende Frage zur Entscheidung vor: Verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz, dass die Finanzverwaltung stets auf Grundlage von Gesetzen zu handeln hat?

Laut des vorlegenden Senats ist diese Rechtsfrage mit nein zu beantworten. Der Sanierungserlass beruhe auf den gesetzlich vorgesehenen Billigkeitsmaßnahmen, um ungewollte Härten bei der Besteuerung von Sanierungsgewinnen zu vermeiden.

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