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Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung

Die steuerlichen Folgen einer Fahrzeugüberlassung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sind immer wieder Thema finanzgerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Bundesfinanzhof hat in seinen jüngsten Urteilen (Urteile vom 21.03.2013, VI R 31/10, VI R 46/11 und VI R 42/12; Urteil vom 18.04.2013,
VI R 23/12) seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Thematik geändert:

  • Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung eines Fahrzeugs an den Arbeitnehmer entsteht unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung bereits mit der Überlassung des Fahrzeugs. Damit entfällt für den Steuerpflichtigen die bisherige Möglichkeit, die Vermutung einer privaten Nutzung zu widerlegen.

 

  • Sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, wird der geldwerte Vorteil nach der sog.
    1 %-Regelung ermittelt, welche der BFH als verfassungsgemäß betrachtet.

 

  • Die 1 %-Regelung kommt aber nur dann zur Anwendung, wenn die private Nutzung des Dienstwagens auf Basis des Arbeitsvertrags oder auf Grundlage einer konkludent vereinbarten Nutzungsvereinbarung erfolgt.
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