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Aufwendungen für Umwegfahrten eines Freiberuflers für Mandantenbesuche

In seinem Urteil (Aktenzeichen: VIII R 12/13) vom 19. Mai 2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Abzugsbeschränkung durch die gesetzliche Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte selbst dann gilt, wenn die Hin- oder Rückfahrt aus betrieblichen Anlass unterbrochen wurde.

Die Abzugsbeschränkung durch die gesetzliche Entfernungspauschale gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte auch dann, wenn die Hin- und Rückfahrt aus betrieblichem Anlass unterbrochen wird. Für die Weiterfahrtstrecke zu den jeweilig aufgesuchten Mandanten können die auf diese Strecke entfallenden tatsächlichen Kosten zusätzlich als Betriebsausgaben abgezogen werden.

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