Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Ausführliches BMF-Schreiben zum neuen Reisekostenrecht

Mit einem 52-seitigen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dazu Stellung genommen, wie das ab dem 1. Januar 2014 geltende neue Reisekostenrecht aus Sicht der Finanzverwaltung auszulegen ist. Dabei behandelt das ab dem 1. Januar 2014 anzuwendende BMF-Schreiben ausführlich unter Verwendung einer Vielzahl von Bespielen die folgenden Themengebiete:

  • Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit und weiträumiges Tätigkeitsgebiet
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit
  • Unterkunftskosten
  • Reisenebenkosten

Das BMF-Schreiben in voller Länge können Sie über folgenden Link downloaden.

KARRIERE
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