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BMF-Schreiben zu den neuen Beleg- und Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Mit dem BMF-Schreiben vom 16. September 2013 hat das Bundesfinanzministerium zu den neuen Beleg- und Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen. Mit dem Schreiben erfolgt eine umfangreiche Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an die aktuelle Gesetzeslage. Das BMF-Schreiben enthält außerdem als Anlagen diverse Muster, so z. B. für eine Gelangensbestätigung, eine Spediteurbescheinigung und eine Spediteurversicherung.
Zur Historie: Im Frühjahr 2013 hatte der Gesetzgeber – nach missglückten vorangegangenen Gesetzesänderungen – für innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen, welche mit Wirkung ab dem 1. Oktober gelten. Vgl. hierzu im Detail die GKK PARTNERS Sonderinformation vom 14. Mai 2013.
Das neue BMF-Schreiben ist auf nach dem 30. September 2013 ausgeführte Umsätze anzuwenden. Den Steuerpflichtigen wird zudem eine weitere Übergangsfrist gewährt: Für bis zum Jahresende ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es von Seiten der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Nachweis noch auf Basis der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird.