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BMF-Schreiben zur Lohnsteuer-Nachschau

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde zum 30. Juli 2013 die sog. Lohnsteuer-Nachschau neu ins Einkommensteuergesetz eingefügt.

Damit wurde der Finanzverwaltung die Möglichkeit eröffnet, den ordnungsgemäßen Einbehalt und die korrekte Abführung der Lohnsteuer zeitnah und ohne vorherige Ankündigung im Rahmen eines besonderen Verfahrens zu überprüfen. Werden im Rahmen dieser Nachschau entsprechende Feststellungen getroffen, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung übergegangen werden.

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen u. a. zu folgenden Themenkomplexen im Zusammenhang mit der Lohnsteuer-Nachschau Stellung genommen:

  • Darstellung des besonderen Verfahrens der Lohnsteuer-Nachschau sowie Abgrenzung der Lohnsteuer-Nachschau von der Lohnsteuer-Außenprüfung

  • Zweck und Gegenstand der Lohnsteuer-Nachschau

  • Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau

  • Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei der Lohnsteuer-Nachschau

  • (Eingeschränkter) Zugriff auf elektronische Daten im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau

  • Übergang zur einer Lohnsteuer-Außenprüfung

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