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Bundesregierung beschließt Jahressteuergesetz „light“
Nachdem sich der Bundestag am 17.1.2013 mit den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses beschäftigt hat und in dieser Sitzung das Jahressteuergesetz 2013 gescheitert ist (vgl. die GKK PARTNERS Information vom 22.01.2013), hat die Bundesregierung heute den Entwurf einer Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften als abgespeckte Version des Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen.
In diesem Entwurf sind folgende Punkte enthalten:
- Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie: Effizientere Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Steuerfestsetzung grenzüberschreitender Aktivitäten
- Angleichungen an das Recht und die Rechtsprechung der Europäischen Union, bspw. die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie
- steuerliche Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens und zur Gewährleistung einer weiterhin gleichmäßigen Besteuerung, hierbei insbesondere Einschränkungen beim durch die Presse bekannten Steuergestaltungsmodell „Goldfinger“, Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug durch Erweiterung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens bei Lieferungen von Erdgas und Elektrizität
- Rechtsgrundlage für die elektronische Lohnsteuerabrechnung
- Steuerförderung für dienstlich genutzte Elektroautos
Inwieweit bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat eine Zustimmung für dieses Gesetz erzielt werden kann, ist zur Zeit nicht abzusehen.