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Das plant die Große Koalition im Bereich Steuern

CDU, CSU und SPD haben sich nunmehr auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser enthält wie erwartet ausgesprochen wenig Konkretes zu geplanten Steueränderungen: Geplant sind u. a. die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, das „Austrocknen von Steueroasen“, der Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt sowie die verstärkte Abstimmung des Unternehmenssteuerrechts innerhalb der EU.

Anders als befürchtet zeichnen sich (vorerst) keine größeren Änderungen im Bereich Erbschaftsteuer ab. Die Grundsteuer bleibt – ebenso die Gewerbesteuer – erhalten, soll aber modernisiert werden. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist wohl beschlossene Sache.

Explizit nicht ausgeschlossen werden Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Veräußerungen von Streubesitzanteilen.

Der Koalitionsvertrag enthält keine Stellungnahme zu den folgenden Themen, die in der Vergangenheit von CDU und SPD kontrovers diskutiert wurden:

  • Anhebung des Spitzensteuersatzes,

 

  • Ehegattensplitting,

 

  • Abbau der kalten Progression.
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