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Der BFH bestätigt: Erstattungszinsen sind steuerbar
Mit Urteil vom 12.11.2013 (Az. VIII R 36/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Zinsen, welche das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), der Einkommensteuer unterliegen.
Zum Hintergrund: Noch im Sommer 2010 hatte dies der BFH anders gesehen; als Reaktion darauf hatte der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 eine Regelung ins Einkommensteuergesetz aufgenommen, wonach Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerbar sind. Nunmehr hatte der BFH zum ersten Mal zur neuen Gesetzeslage zu entscheiden. Dabei bestätigte der BFH die neue Gesetzeslage vollumfänglich und erkannte auch keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Norm.