Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die regulatorische Berichterstattung weist aktuell eine hohe Dynamik (u.a. die politische Meinungsfindung zu den Erleichterungen der ESRS1-Standards sowie der CSRD2-Betroffenheitsschwelle der Umsatzerlöse für große, berichtspflichtige Unternehmen) auf. 

Auch wenn diese kurzfristigen Bewegungen die Unsicherheit, insbesondere für Unternehmen an den Betroffenheitsschwellen, erhöhen bleibt das (europäische) Ziel der Klimaneutralität des Kontinents Europa bis 2050 bestehen.


 

Ein (klares) Ziel ohne Transparenz der Operationalisierung?

Die Informationen der einzelnen Unternehmen zur Umsetzung dieses Ziels bleiben, ohne transparente Berichterstattung, größtenteils unbekannt. Strukturen und konkrete Gestaltungen der digitalen Auszeichnung von ESG-Inhalten (EU-Taxonomie, ESRS) liegen im Entwurfsstatus vor. Voraussichtlich wird sich die regulatorische Berichterstattung auf einen kleinen Kreis von Anzuwendenden beschränken. Die Leitplanken für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen, orientiert an den verpflichtenden Regelungen, standardisiert und aufwandsschonend sein. 

Was plant der deutsche Gesetzgeber hinsichtlich Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Der Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD führt auf, dass ab dem Geschäftsjahr 2026 die Auszeichnung („Tagging“) der (CSRD-) Nachhaltigkeitsberichte im maschinenlesbaren Format (XBRL3) anzuwenden ist. Umsetzungstechnisch ist dies noch abhängig von der Finalisierung der oben zitierten Gestaltungen. 

Was bedeutet das konkret für KMUs?

Auch kleine und mittelgroße Unternehmen berichten über Nachhaltigkeit. Häufig finden sich diese Unternehmen mit Anfragen verschiedener Stakeholder konfrontiert, welche Informationsbedürfnisse zu Nachhaltigkeit haben. So bietet es sich an eigene ESG-Daten und Informationen möglichst zu standarisieren (bspw. durch den VSME4-Standard). Hierzu trägt auch die Digitalisierung und ein Tagging bei. Folgende aktuelle digitale Vorlagen und Tools erleichtern den Einstieg:

  • Excel-Vorlage des VSME-Standards zur Erfassung der ESG-Daten
  • Konvertierungsservice der EFRAG zur Umwandlung der VSME-Inhalte in das XBRL-Format
  • (Open Source) XBRL-Softwarelösungen (bspw. Arelle)

Warum ist das wichtig?

Die maschinenlesbare Berichterstattung ermöglicht eine automatisierte Auswertung durch Investoren, Banken und Regulierungsbehörden. Wer frühzeitig auf digitale Standards setzt, schafft Vertrauen in die berichtete Information und spart langfristig Ressourcen.

Was können Sie jetzt tun?

  1. Überprüfen ob und wie die standardisierten Nachhaltigkeitsdaten zu Ihrer ESG-Ambition und Strategie passen
  2. Machen Sie sich mit den relevanten technischen Tools vertraut: 
    • Nutzung und Aufbau auf standardisierter Basis
    • Ggf. Anreicherung um technisches Tagging 
  3. Testen und entscheiden, ob Sie die VSME-Digitalvorlagen in Ihren Reporting-Prozess integrieren 

 

Bei weiteren Fragen freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.



1 European Sustainability Reporting Standards

2 Corporate Sustainability Reporting Directive

3 eXtensible Business Reporting Language

4 Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed micro, small and medium-sized enterprises



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