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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland – Türkei in Kraft getreten

Mit Austausch der Ratifkationsurkunden ist am 1. August 2012 das DBA Deutschland-Türkei in Kraft getreten; die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011. Damit ist der seit Anfang des Jahres 2010 bestehende abkommenslose Zustand zwischen Deutschland und der Türkei beendet.

Das DBA beinhaltet u.a. die Absenkung der Quellensteuersätze auf Zinsen und Dividenden sowie eine sog. switch-over-Klausel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode zugunsten Deutschlands.

 

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