Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.
E-Rechnung
Die Digitalisierung ist auch im Rahmen der Finanzbuchhaltung weiterhin auf dem Vormarsch. Themen wie die E-Rechnung gewinnen aufgrund dieser Entwicklung zunehmend an Bedeutung.
Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Übergangsregelungen gelten noch bis 2027, danach wird die E-Rechnung verbindlich. Seit dem 1. Januar 2025 sollte jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen für Geschäftsvorfälle zwischen inländischen Unternehmern (B2B) zu empfangen.
In unseren vergangenen Newslettern haben wir bereits ausführlich über die Neuregelungen und Anforderungen zur E-Rechnung informiert. Im Rahmen der Buchhaltungen hat sich bisher noch eine niedrigere Erkennungsquote von E-Rechnungen gezeigt und es werden weiterhin überwiegend Rechnungen in den üblichen Formaten mit Einwilligung des Empfängers versendet.
Wir möchten dieses Thema daher gerne nochmals in Erinnerung rufen und darauf hinweisen, dass ab dem 1. Januar 2028 für alle Unternehmen verpflichtend ist, B2B-Rechnungen im E-Rechnungsformat zu versenden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Implementierung der für Sie geeigneten Lösung. Nutzen Sie dazu gerne unseren kostenlosen Quick-Check – ein kurzes Telefonat, um die ggf. notwendigen Anpassungen zu besprechen. Hier zur Terminbuchung.