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Anwendungsschreiben mit Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem Kalenderjahr 2013
Zum 1. Januar 2013 erfolgt der Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). Bereits ab dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmale (wie z.B. die Steuerklasse und Freibeträge) ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abrufen. Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Entwurf für ein BMF-Schreiben veröffentlicht. Der Entwurf regelt Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, das ab dem Kalenderjahr 2013 für den Lohnsteuerabzug einzusetzen ist. Es ergänzt den Entwurf des BMF-Schreibens vom 2. Oktober 2012 (ELStAM Startschreiben) und ist anzuwenden, soweit der Arbeitgeber nicht nach den Regelungen des § 52b – neu – EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2013 (Entwurf) verfährt, nach denen der Arbeitgeber übergangsweise weiterhin die bisherige Verfahrensweise anwenden kann.
Den vollständigen Entwurf des Anwendungsschreibens finden Sie hier.