Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.
ESG-Risiken im Fokus: Aktuelle Impulse für Unternehmen und Banken
Die Diskussionen rund um ESG-Themen werden derzeit stark durch regulatorische Entwicklungen geprägt.
Abseits der im Schlaglicht stehenden regulatorischen Standards (CSRD* / ESRS**), konkretisiert sich – insbesondere für große Unternehmen und Banken – die Berücksichtigung von ESG-Risiken.
Konkretisierungen zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) stellt für Banken, mittels den EBA-Leitlinien, künftig dezidierte Anforderungen zur Einbeziehung von ESG-Risiken in die Risikomanagementprozesse (ab Januar 2026).
Relevanz und strategische Erkenntnisse für den Mittelstand
Die aktuellen Konkretisierungen können in strategische Diskussionen und Überlegungen Einzug finden.
Sofern eine Vertiefung angestrebt werden soll, könnten folgende Quick-Wins Struktur geben.
Quick-Wins
- Für Umweltrisiken: Erfassung der Treibhausgasemissionen, gem. Ambitionsniveau: interne Auseinandersetzung mit weiteren unten genannten Schwerpunkten.
- Für Sozial- und Governance-Risiken führen die EBA-Leitlinien die allgemeinen Rahmenwerke (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu Prinzipien und Rechten bei der Arbeit) auf. Hier könnten mittelständische Anwender auf die Aufnahme eines dieser Rahmenwerke (ggf. mehrerer) abstellen und so zeigen, dass sie Sozial- und Governance-Risken, bspw. in ihrer Unternehmensstrategie, adressieren.
Vorbereitungen für großen Unternehmen auf potenzielle Datenanfragen von Banken
Bei der regulatorische Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der geplanten Standardisierung (CSRD*) sollen sich Anfragen von Berichtenden auf die an die ESRS** angelehnten VSME-Standards beschränken.
Soweit von dem großen/mittelständischen Berichtenden weitere ESG-Informationen strategisch priorisiert sind oder bspw. vertiefte Finanzierungsthemen mit Banken geplant sind, kann sich der Berichtende an den von der Bank von ihren großen Gegenparteien zu erfassenden (oder einzuholenden) Informationen orientieren.
Dies sind (gem. EBA/GL/2025/01, Absatz 28):
Für Umweltrisiken:
- Die geographischen Orte der wichtigsten Vermögenswerte (z. B. Produktionsanlagen) und die Exponiertheit für Umweltgefahren (bspw. durch Verfügbarkeit von Versicherungsschutz).
- Aktuelle und (soweit verfügbar: angestrebte) Scope-1-, 2- und 3-Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in absoluten Werten. Soweit relevant auch Intensitätswerte (z.B. Emissionen pro Umsatz).
- Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (als Wirtschaftsfaktor-Inputs oder Einnahmenbasis). Hier kann sich die Identifikation und Angabe der NACE-Codes (ggf. klimaintensiver Sektor) anbieten.
- Energie- und Wasserbedarf und/oder -verbrauch (als Wirtschaftsfaktor-Inputs oder Einnahmenbasis).
- Bei Immobilien (-Risikopositionen): den Grad der Energieeffizienz (ggf. Energieausweis).
- Einblick in Finanzdaten: aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen umweltbezogener Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (sofern die EU-Taxonomie berichtet wird, kann sich die Verbindung zu den KPIs anbieten – Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben nicht taxonomiefähiger/-konformer Aktivitäten der Unternehmung).
- Transitionsbezogene Strategiepläne.
Für Sozial- und Governance-Risiken:
- Abstimmung/Vorhandensein auf die o.g. allgemeinen Rahmenwerke (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu Prinzipien und Rechten bei der Arbeit).
- Negative wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte (eigene und Wertschöpfungskette) und Maßnahmen. Die liest sich sehr ähnlich zu den ESRS-Angaben zu wesentlichen IROs*** und verbundenen Informationen dazu.
Vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 bevorstehenden Konkretisierungen für Banken und große Unternehmen, bietet sich zumindest eine erste Kenntnisnahme der Impulse für Mittelständler an.
Außerdem bieten die einzelnen Dateninformationen die Möglichkeit der schrittweisen Berücksichtigung und Einbeziehung in strategische Diskussionen. Gerne unterstützen wir Sie auf den Gebieten des ESG-Risikomanagements, der Strategieentwicklung oder der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Risikosteuerung.
* Corporate Sustainability Reporting Directive
** European Sustainability Reporting Standards
*** Impacts, Risks, Opportunities