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Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Rechtsverkehr

Bis spätestens 16.3.2013 muss die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr den Einzug ins deutsche Zivilrecht finden.

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“, welchen die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt hat, sieht insofern u.a. folgende Anpassungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB) vor:

  • Zahlungshöchstfristen von 60 Tagen für Unternehmen und 30 Tagen für die öffentliche Hand
  • Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen
  • Anspruch auf einen Pauschalbetrags i.H.v. EUR 40 bei Zahlungsverzug
  • Höchstgrenzen für die Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren
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