Wichtige Steuertermine sowie Erledigungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Freistellungsverfahren § 48b EStG für Bauleistungen – Neues Verfahren
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.
Das neue Jahr 2026 steht inzwischen bereits in den Startlöchern. Ein Jahreswechsel eröffnet in der Finanzbuchhaltung verschiedene Möglichkeiten, Anpassungen vorzunehmen und neue Maßnahmen umzusetzen.
Wir stellen Ihnen nachfolgend die nach unserer Meinung interessantesten Änderungsmöglichkeiten bei der Anlage eines neuen Jahresbestandes in Kanzlei-Rechnungswesen vor:
Das Jahresende rückt näher und bringt neben den Feiertagen auch eine Reihe von Aufgaben mit sich, die erledigt werden müssen – besonders im Steuerbereich, wo zum Jahreswechsel zahlreiche Fristen und Erledigungen anfallen.
Damit Sie auch in dieser hektischen Zeit den Überblick behalten, haben wir für Sie eine Übersicht der wichtigsten Steuertermine sowie Aufgaben zum Jahreswechsel zusammengestellt:
Die Angaben in dieser Übersicht wurden durch uns sorgfältig zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Zum Jahresende zur Weihnachtszeit ist es üblich, Geschäftspartner, Kunden sowie Arbeitnehmer mit Geschenken zu erfreuen.
Um solche Aufmerksamkeiten und kleine Freuden auch aus steuerlicher Sicht optimal vorzubereiten, stellen wir Ihnen im Folgenden die steuerlichen Besonderheiten dar. Denn auf Seiten des zuwendenden Unternehmers / Arbeitgebers sowie bei den Empfängern sind ertragsteuer- sowie lohnsteuerliche Besonderheiten zu beachten. Auch von Interesse ist es, ob die Geschenke zu abzugsfähigen Betriebsausgaben führen und ein Vorsteuerabzug möglich ist.
Im Folgenden wird die Behandlung von Sachgeschenken dargestellt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Geldgeschenke hingegen immer in vollem Umfang steuerpflichtig sind.
Um Ihnen einen Überblick zu schaffen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Kommen Sie gerne mit Ihren Fragen auf uns zu.
Die Vorabpauschale betrifft Investmentfonds einschließlich ETFs, welche klassischerweise im Depot gehalten werden.
Sie wurde im Rahmen der Investmentsteuerreform eingeführt und war erstmalig für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden. Interessant ist die Thematik aber erst seit Januar 2024, da der Basiszinssatz bis einschließlich 2022, welcher für die Berechnung maßgeblich ist, negativ war.
Die Vorabpauschale fällt an, wenn Investmentfonds einschließlich ETFs, Wertsteigerungen im vergangenen Jahr erzielt haben und der Endbestand den Anfangsbestand zuzüglich unterjähriger Ausschüttungen übersteigt. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt.
Sie gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.
Wenn die unterjährigen Ausschüttungen die berechnete Vorabpauschale übersteigen, fällt keine Vorabpauschale an.
Die Freistellungsbescheinigung § 48b EStG wird seit dem 6. August 2025 im bundesweiten neuen KONSENS-Verfahren „ELFE / EIBE-FsB maschinell erstellt.
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung für die Beantragung der Freistellungsbescheinigung § 48b EStG benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.