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Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Anteilsvereinigung durch Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
Der Erwerb von Todes wegen eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks ist per Gesetz von der Grunderwerbsteuer befreit. Ist der Gegenstand des Nachlasses dagegen eine Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft, so löst der Erwerb die grunderwerbsteuerlichen Folgen aus, wenn es auf der Seite des Erwerbers zu einer Anteilsvereinigung von mindestens 95 % der Gesellschaftsanteile kommt. Aus grunderwerbsteuerlicher Sicht wird durch Anteilsübertragung der reguläre Grundstückserwerb fingiert.
Der Bundesfinanzhof hat sich in seinem Urteil vom 25. November 2015 (Aktenzeichen II R 35/14) mit der Frage befasst, ob die für den Grundstückserwerb geltende vorgenannte Steuerbefreiung ebenfalls auf den Anteilserwerb anzuwenden ist. Der Bundesfinanzhof hat die Steuerbefreiung für den Anteilserwerb abgelehnt bzw. die aktuell geltende Rechtslage bestätigt. Sollte der Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft erhalten und dadurch mindestens 95 % der Gesellschaftsanteile in seiner Hand vereinigen, so kann er die vorgenannte Befreiung nicht in Anspruch nehmen.