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Keine Umsatzsteuer auf PKW-Nutzung des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Wird ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter PKW, für den zumindest teilweise Vorsteuer geltend gemacht wurde, vom Unternehmer für Zwecke genutzt, die außerhalb des Unternehmens liegen, ist dies umsatzsteuerlich relevant und ggf. als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.
Mit Urteil vom 5. Juni 2014 (Aktenzeichen XI R 36/12) hat der Bundesfinanzhof jedoch entschieden, dass die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, erfolgt. Dementsprechend stellen diese Fahrten keine unentgeltliche Wertabgabe dar und sind nicht der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Entscheidung unter anderem darauf hin, dass ein Unternehmen – anders als ein Arbeitnehmer – seinen Betrieb aufsucht, um dort unternehmerisch tätig zu sein. Die PKW-Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb steht demnach in unmittelbarem Zusammenhang mit den vom Unternehmer ausgeführten Umsätzen. Dass diese Fahrten auch einen privaten Charakter haben, ist aufgrund der überwiegenden unternehmerischen Verwendung unbeachtlich.
Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hat das Urteil am 9. Dezember 2014 für allgemein anwendbar erklärt. Ungeachtet dessen ist im Einzelfall unbedingt zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie PKW-Nutzung gegeben sind. Insbesondere bei einem Gesellschafter Geschäftsführer (Arbeitnehmer) können sich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung andere Schlussfolgerungen ergeben.
Wir verweisen hier insbesondere auf unsere Ausführungen zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für an Gesellschafter Geschäftsführer überlassene Firmenwagen in der GKK PARTNERS Mandanten-Information vom Januar 2015 (Seite 2).