Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Künstlersozialversicherung steigt leicht

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung für Unternehmen steigt 2013 leicht von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent an. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hin. Die Künstlersozialabgabe wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen für das folgende Kalenderjahr bestimmt. Grundlage für die Festlegung des Abgabesatzes bilden Schätzungen des Bedarfs für das folgende Jahr.

Die Künstlersozialabgabe wird von allen Unternehmen erhoben, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Der Abgabepflicht unterliegen dabei alle an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist.

 

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