Im Rahmen von Unternehmenskäufen stellt sich regelmäßig die Frage, wie passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) im Kaufpreismechanismus zu behandeln sind. Insbesondere die Zuordnung zum Working Capital oder zum Net Debt ist häufig Gegenstand intensiver Verhandlungen, da sie unmittelbare Auswirkungen auf den finalen Kaufpreis hat. Die wirtschaftliche Einordnung hängt dabei maßgeblich von der Perspektive der beteiligten Parteien ab.
Die Sicht des Verkäufers
Aus Verkäufersicht spricht vieles dafür, PRAP dem Working Capital zuzuordnen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten resultieren in der Regel aus bereits vereinnahmten Erträgen, denen die Leistungserbringung noch gegenübersteht. Häufig sind diesen Verpflichtungen keine oder nur geringe zukünftige Kosten zuzuordnen.
Werden PRAP als Teil des Working Capitals behandelt, spiegeln sie die operative Geschäftstätigkeit wider und wirken sich – abhängig von der Abweichung zum Target Working Capital – auf die Kaufpreisanpassung aus. Verkäufer argumentieren regelmäßig, dass PRAP keinen finanzierungsähnlichen Charakter haben und daher nicht wie verzinsliche Schulden den Eigenkapitalwert mindern sollten.
Die Sicht des Käufers
Käufer hingegen neigen häufig dazu, PRAP dem Net Debt zuzuordnen. Aus ihrer Sicht stellen PRAP eine wirtschaftliche Verpflichtung dar, da die zugrunde liegenden Leistungen erst nach dem Closing erbracht werden müssen. Diese zukünftige Leistungserbringung bindet Ressourcen und kann – abhängig vom Geschäftsmodell – mit Kosten verbunden sein.
Die Behandlung als Net-Debt-Position führt zu einer direkten Reduktion des Eigenkapitalwerts und bietet dem Käufer zusätzlichen Schutz vor einer Überbewertung des Zielunternehmens. Insbesondere bei langfristigen oder volumenstarken PRAP-Positionen wird diese Argumentation verstärkt vorgebracht.
Fazit
Ob PRAP dem Working Capital oder dem Net Debt zuzuordnen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind vielmehr die wirtschaftliche Substanz der zugrunde liegenden Sachverhalte, die verbleibenden Leistungspflichten sowie die Frage, ob den PRAP noch wesentliche Kosten gegenüberstehen.
Eine klare, konsistente und vertraglich sauber definierte Regelung ist essenziell, um spätere Streitigkeiten im Rahmen der Kaufpreisanpassung zu vermeiden. Die frühzeitige Analyse der PRAP-Struktur kann dabei helfen, die Interessen von Käufer und Verkäufer in Einklang zu bringen und einen ausgewogenen Kaufpreismechanismus zu etablieren.
Unsere erfahrenen Financial- und Tax-Expertinnen und -Experten aus dem TVA-Team unterstützen Käufer und Verkäufer bei der Analyse und vertraglichen Einordnung von PRAP – von der wirtschaftlichen Bewertung über die Definition von Working Capital und Net Debt bis hin zur Begleitung der Kaufpreisverhandlungen. Gemeinsam entwickeln wir praxistaugliche und belastbare Lösungen für Ihre Transaktion.