Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Pressemitteilung des BMF zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige

Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 27. März 2014 in einer Pressemeldung bekannt gegeben hat, haben sich die Finanzminister der Länder für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen.

Allerdings sollen die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige deutlich verschärft werden. Es ist vorgesehen, den Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre zu verlängern und den Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung zu erhöhen.

Zugleich wird seitens des BMF betont, dass das Instrument der Selbstanzeige weiterhin „rechtssicher und handhabbar“ ausgestaltet sein müsse.

Wir werden Sie über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten.

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