Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Sachbezugswerte ab 1.1.2015

Zum Arbeitsentgelt gehören nicht nur der Barlohn, sondern auch Sachbezüge, die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen z. B. die Verpflegung sowie die Gewährung einer Wohnung oder Unterkunft. Der Wert der Sachbezüge richtet sich nach der Sachbezugsverordnung und ist sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherung maßgeblich. Zum 1. Januar 2015 wurden nur die Beträge für Unterkunft und Miete angepasst; die Beträge für Verpflegung bleiben gegenüber den im Jahr 2014 geltenden Werten unverändert.

Verpflegung:

Die freie Verpflegung umfasst die Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Stellt der Arbeitgeber nicht alle Mahlzeiten zur Verfügung, ist der anteilige Sachbezugswert nur für die gewährte Mahlzeit anzusetzen. Für Familienangehörige sind geringere Werte anzusetzen.

Monat

Euro

Kalendertag

Euro

Werte für freie Verpflegung

alle Mahlzeiten

229,00

7,63

Werte für teilweise Gewährung freier Verpflegung

Frühstück

49,00

1,63

Mittag- u. Abendessen je

90,00

3,00

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb sind für sämtliche Arbeitnehmer einheitlich anzusetzen:

  • 1,63 Euro für das Frühstück
  • 3,00 Euro für Mittag-/Abendessen.

Unterkunft/ Wohnung:


  • Freie Wohnung:
    • Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, ist der ortsübliche Mietpreis zu berücksichtigen. Für Nebenkosten ist der Endpreis am Abgabeort anzusetzen.
    • Unter einer Wohnung ist eine geschlossene Einheit von Räumen zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann.
  • Freie Unterkunft:
    • Werden Räume überlassen, die keine Wohnung sind, handelt es sich um eine Unterkunft.

Sachbezugswert freie Unterkunft

Monat

Euro

Kalendertag

Euro

Für den m²

Euro

m² bei einfacher Ausstattung

Euro

Alte und neue Bundesländer

223,00

7,43

3,92

3,20

    • Heizung und Beleuchtung sind in diesen Werten enthalten. Der Wert der Unterkunft kann anhand des ortsüblichen Mietpreises bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.
    • Ist der Arbeitnehmer in den Haushalt des Arbeitgebers aufgenommen oder ist die Unterkunft mit mehreren Beschäftigten belegt, vermindert sich der Wert von 223,00 Euro um 15 % auf 189,55 Euro.
    • Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende beträgt der Sachbezugswert 189,55 Euro im Monat (6,32 Euro kalendertäglich).
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