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Streubesitzdividenden an ausländische Kapitalgesellschaften sollen rückwirkend steuerfrei werden
Das Körperschaftsteuergesetz stellt Dividendenzahlungen an eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich steuerfrei. Inländische Kapitalgesellschaften dürfen die unabhängig von dieser Befreiung einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf ihre Körperschaftsteuerbelastung anrechnen; ein überschießender Betrag wird erstattet. Ausländische beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften werden dagegen nicht vom Quellensteuerabzug befreit, wenn sie Streubesitzanteile halten (Beteiligungen < 10%) und somit nicht unter die Mutter-Tochter-Richtlinie fallen.
Der EuGH hatte mit Urteil 20.10.2011 entschieden, dass dies unionsrechtswidrig sei, da hierdurch ausländische Gesellschaften davon abgehalten würden, Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften zu erwerben.
Mit einem von der schwarz-gelben Koalition eingebrachten Gesetzesentwurf soll das Urteil der Luxemburger Richter jetzt auch mit Wirkung für die Vergangenheit umgesetzt werden. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 08.11.2012 hervor.