Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Update Besteuerung von Streubesitzanteilen

Die Tagesordnung des Vermittlungsausschusses des Bundesrats für den 29.1.2013 sieht vor, dass sich der Ausschuss an diesem Termin mit der Besteuerung von Streubesitzanteilen (d.h. Beteiligungen von weniger als 10%) beschäftigen wird.

Derzeit stehen zwei Möglichkeiten zur Diskussion, wie die vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 20.10.2011 kritisierte Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Kapitalgesellschaften mit Streubesitzbeteiligungen (vgl. ausführlicher die GKK PARTNERS Information vom 12.11.2012) beseitigt werden kann:

  • Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, sämtliche Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in voller Höhe der Körperschaftsteuer zu unterwerfen, wenn es sich um Streubesitzbeteiligungen handelt (vgl. die GKK PARTNERS Information vom 23.7.2012).

 

  • Dagegen hatte der Bundestag den Vorschlag gemacht, Streubesitzdividenden an ausländische Kapitalgesellschaften steuerfrei zu stellen (vgl. die GKK PARTNERS Information vom 12.11.2012).
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