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Update ELStAM-Verfahren: Starttermin und Einführungszeitraum
Als Starttermin für das elektronische Verfahren, bei dem Arbeitgeber die elektronischen Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale („ELStAM“) ihrer Arbeitnehmer abrufen, hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den 01.11.2012 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die ELStAM mit Wirkung ab dem 01.01.2013 abgerufen werden.
Als Einführungszeitraum für das ELStAM-Verfahren wird das Kalenderjahr 2013 bestimmt, so dass Arbeitgeber die ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr endenden Lohnzahlungszeitraum abzurufen und der Lohnsteuer zugrunde zu legen haben.
Details regelt der Entwurf eines BMF-Schreibens (Stand 02.10.2012).