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Update Finanztransaktionssteuer
Die EU-Kommission hat am 14. Februar 2013 den Vorschlag für die Einzelheiten der im Zuge einer verstärkten Zusammenarbeit vorgesehenen Finanztransaktionssteuer (im Folgenden: FTS) angenommen (vgl. GKK PARTNERS Information vom 29.10.2012). An diesem Vorschlag waren neben Deutschland die Staaten Frankreich, Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien (im Folgenden: FTS-Raum) beteiligt.
Durch die FTS sollen bestimmte Finanztransaktionen besteuert werden, bei denen ein Anknüpfungspunkt zum FTS-Raum vorhanden ist. Im FTS-Raum wird mit jährlichen Einnahmen aus der Steuer von mindestens EUR 30 bis 35 Milliarden gerechnet.
Der o. g. Vorschlag sieht folgende Eckpunkte für die FTS vor:
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Die Steuersätze sollen 0,1 % für Geschäfte mit Anleihen und Aktien sowie 0,01 % für Derivatkontrakte betragen.
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Bemessungsgrundlage ist jeweils der Verkaufspreis.
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Folgende Anknüpfungspunkte an den FTS-Raum sind vorgesehen:
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Das „Ansässigkeitsprinzip“ sieht vor, dass eine Transaktion zu versteuern ist, wenn eine der Transaktionsparteien im FTS-Raum ansässig ist, unabhängig davon, wo die Transaktion stattfindet.
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Flankierend erfasst das „Ausgabeprinzip“ alle Finanzinstrumente, die im FTS-Raum ausgegeben wurden, unabhängig von der Ansässigkeit der Transaktionsparteien.
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Allerdings bleibt abzuwarten, ob die FTS tatsächlich wie geplant 2014 kommt, denn auf nationaler Ebene sieht z. B. die FDP noch großen Klärungsbedarf und auf internationaler Ebene müssen die elf EU-Staaten die Details klären und die Steuer einstimmig beschließen; danach müssen die Pläne in nationales Recht umgesetzt werden.