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Update Steuergesetzgebung
In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir an dieser Stelle immer wieder über geplante Gesetzesänderungen berichtet. Zum Jahresende möchten wir Sie auf den aktuellsten Stand bringen.
Am 25.10.2012 hatte der Bundestag folgende Gesetzesänderungen beschlossen:
- Das Jahressteuergesetz 2013 - ohne allerdings eine Vielzahl von Empfehlungen des Bundesrats aus dem Sommer 2012 (Stichworte: Steuerpflicht von Streubesitzanteilen, Cash-GmbH) umzusetzen (vgl. unser Informationsschreiben vom 29.10.2012 und vom 2.11.2012),
- das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vgl. unser Informationsschreiben vom 31.10.2012),
- und das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (vgl. unser Informationsschreiben vom 31.10.2012).
Am 27.11.2012 scheiterten die o.g. Gesetze im Bundesrat (vgl. unser Informationsschreiben vom 27.11.2012).
Während am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz endgültig scheiterte, wurden Beschlüsse zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts sowie zum Jahressteuergesetz 2013 gefasst. Während der Beschluss zum erstgenannten Gesetz einstimmig erfolgte, beruht der Beschluss zum Jahressteuergesetz 2013 nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern lediglich auf einem Mehrheitsentscheid. Zwar herrschte bei vielen Detailregelungen des Jahressteuergesetzes 2013 Einvernehmen zwischen Bund und Ländern, im Bereich „Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Steuerrecht“ wurde jedoch kein Konsens erzielt. Da sich der Bundestag nicht mehr wie ursprünglich geplant am vergangenen Donnerstag mit den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses beschäftigt hat, wird der Bundestag hierüber erst Anfang nächsten Jahres entscheiden. Sollte der Vorschlag des Vermittlungsausschusses wegen der o.g. Uneinigkeit scheitern, müsste die Bundesregierung ein neues Gesetz nur mit den Punkten, in denen ein Konsens erzielt wurde, einbringen.
Der Vermittlungsausschuss empfiehlt, die bereits im Bundestag beschlossenen Gesetze u.a.in folgenden Bereichen zu ändern:
- Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts soll im Bereich der grenzüberschreitenden körperschaftsteuerlichen Organschaft um eine Regelung zur Vermeidung der doppelten Verlustnutzung erweitert werden; die übrigen Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses sind eher redaktioneller Natur.
- Jahressteuergesetz 2013
- Der Vermittlungsausschuss empfiehlt, von der geplanten Verkürzung der Aufbewahrungsfristen um zwei bzw. drei Jahre abzusehen.
- Außerdem greift der Vermittlungsausschuss diverse Vorschläge des Bundesrats, so auch das Vorhaben, Gestaltungsmöglichkeiten im Erbschaftsteuergesetz einzudämmen (Stichwort: Cash-GmbH, s.o.), wieder auf.
Nicht bei der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses berücksichtigt wurde der o.g. Vorschlag des Bundesrates zur Besteuerung von Streubesitzanteilen. Hier wird ein eigenständiges Vermittlungsverfahren erwartet.