Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

Seit 2008 ist die Gewerbesteuer steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dieses Betriebsausgaben-Abzugsverbot ist bei allen Gewinnermittlungsarten zu berücksichtigen und umfasst neben der Gewerbesteuer auch die darauf entfallenden Nebenleistungen.

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 10. September 2015 (Aktenzeichen IV R 8/13) entschieden, dass der geltende Gesetzesstand verfassungsgemäß ist. Es verbleibt daher beim Ausschluss des Abzugs. 

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