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Verfassungsmäßigkeit eines Treaty override
Steuerrechtliche Vorschriften, mit denen sich der nationale Gesetzgeber über geltende Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen, wie den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), hinwegsetzt, werden als Treaty override bezeichnet.
Mit Beschluss vom 20. August 2014 (Aktenzeichen I R 86/13) stellt der Bundesfinanzhof erneut die Verfassungsmäßigkeit eines deutschen Treaty override in Frage: Werden Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit (im Streitfall: ein in Deutschland wohnender Pilot einer irischen Fluggesellschaft) entgegen einem geltenden DBA (im Streitfall: DBA-Irland 1962) nicht von der deutschen Steuer ausgenommen, weil der Nachweis, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat, nicht gelingt, oder, weil die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie von einer Person bezogen werden, die in diesem Staat nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, könnte dies nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig sein.
Das Bundesverfassungsgericht wird nun abschließend über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung entscheiden.