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Vermittlungsausschuss: Generelle Steuerpflicht für Streubesitzdividenden
In seiner Sitzung am 26. Februar 2013 schlägt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vor, Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus sog. Streubesitzbeteiligungen (d. h. unmittelbare Beteiligungen von weniger als 10 %) künftig zu besteuern. Ausländischen Gesellschaften würde die in der Vergangenheit einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden. Erstmals anzuwenden sei diese Regelung für Bezüge, die nach dem 28. Februar 2013 zufließen. Veräußerungsgewinne sind von der Besteuerung ausgenommen.
Die Besteuerung von Streubesitzanteilen war heftig umstritten (vgl. die GKK PARTNERS Information vom 30.01.2013). Ausgangspunkt für die Kontroverse war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 2011, in dem dieser die Gleichbehandlung in- und ausländischer Gesellschaften beim sog. Streubesitz fordert.
Hinweis: Bundestag und Bundesrat müssen die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Beide Häuser werden sich voraussichtlich schon in dieser Woche mit dem Gesetz befassen.