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Werbungskostenabzug für vom Arbeitnehmer zu tragende Benzinkosten bei Versteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung
Einem Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber ein betriebliches Fahrzeug auch zur Nutzung für private Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber ermittelte den vom Arbeitnehmer zu versteuernden geldwerten Vorteil für die private Nutzung nach der 1 %-Regelung. Die Besonderheit der Vereinbarung bestand darin, dass der Arbeitnehmer die Benzinkosten für das Fahrzeug selbst zu tragen hatte.
In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 12-K-1073/14-E) war streitig, ob der Arbeitnehmer die von ihm gezahlten Benzinkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ansetzen kann. Das Gericht entschied, dass auch bei Anwendung der 1 %-Regelung die individuell vom Arbeitnehmer getragenen Benzinkosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Dies gilt sowohl für die auf berufliche Fahrten entfallenden Benzinkosten als auch für private Fahrten.
Der Bundesfinanzhof muss in dieser Sache abschließend entscheiden.