IMMER EINHUNDERT PROZENT

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Änderung bei der Mindestlohndokumentation seit 1. August 2015 in Kraft

Wie von uns in unserer Sonderinformation berichtet, trat zu Beginn des Jahres das Mindestlohngesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz entstanden für Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Melde- sowie Dokumentationspflichten.

Mit der Einführung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) zum 1. August 2015 treten nunmehr folgende Erleichterungen in Kraft:

  • Arbeitgeber werden von den Melde- und Dokumentationspflichten für die Arbeitnehmer ausgenommen, deren verstetigtes regelmäßiges Monatseinkommen EUR 2.958 brutto beträgt bzw.

  • entfallen genauso die Melde- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber für Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatseinkommen mehr als EUR 2.000 brutto beträgt, wenn das Monatsentgelt für die letzten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde.

  • Bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) sind die Dokumentations- und Meldepflichten nicht mehr anzuwenden.

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