Änderungsvorschlag zur Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht.
Dieser umfasst insbesondere:
- die Einführung einer neuen Kategorie („micro and small primary operators“) für Länder mit geringem Risiko sowie eine Vereinfachung der Anforderungen – für diese Unternehmen ist kein Due-Diligence-Statement erforderlich.
- eine Klarstellung für Betreiber und Händler, welche die betreffenden EUDR-Produkte nach deren Inverkehrbringen auf dem EU-Markt vermarkten (z. B. Einzelhändler oder große EU-Produktionsunternehmen). Diese Unternehmen befinden sich im nachgelagerten Teil der Wertschöpfungskette und sind ebenfalls von der Pflicht zur Abgabe eines Due-Diligence-Statements ausgenommen.
Die EU-Kommission betont, dass sie die EUDR als zentrale Initiative zur Bekämpfung der Entwaldung betrachtet und weiterhin entschlossen ist, ihre Ziele konsequent zu verfolgen.
Zur Umsetzung besteht ein digitales EUDR-Informationssystem, das als Register zur Erklärung der Sorgfaltspflicht (Due Diligence Statement) dient.
Die EUDR tritt in Kraft:
- für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Dezember 2026
- für große und mittlere Unternehmen (unverändert) am 30. Dezember 2025.
Weiteres Vorgehen:
Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag der Kommission beraten. Beide Institutionen müssen die Änderung der EU-Entwaldungsverordnung annehmen, bevor diese in Kraft treten kann.
Die EU-Kommission fordert das Parlament und den Rat auf, den Vorschlag bis Ende 2025 zu verabschieden.
Bei Fragen zur EUDR wenden Sie sich gerne an uns.