Änderungsvorschlag zur Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht.

Dieser umfasst insbesondere:

  • die Einführung einer neuen Kategorie („micro and small primary operators“) für Länder mit geringem Risiko sowie eine Vereinfachung der Anforderungen – für diese Unternehmen ist kein Due-Diligence-Statement erforderlich.
  • eine Klarstellung für Betreiber und Händler, welche die betreffenden EUDR-Produkte nach deren Inverkehrbringen auf dem EU-Markt vermarkten (z. B. Einzelhändler oder große EU-Produktionsunternehmen). Diese Unternehmen befinden sich im nachgelagerten Teil der Wertschöpfungskette und sind ebenfalls von der Pflicht zur Abgabe eines Due-Diligence-Statements ausgenommen.

Die EU-Kommission betont, dass sie die EUDR als zentrale Initiative zur Bekämpfung der Entwaldung betrachtet und weiterhin entschlossen ist, ihre Ziele konsequent zu verfolgen.

Zur Umsetzung besteht ein digitales EUDR-Informationssystem, das als Register zur Erklärung der Sorgfaltspflicht (Due Diligence Statement) dient.

Die EUDR tritt in Kraft:

  • für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Dezember 2026
  • für große und mittlere Unternehmen (unverändert) am 30. Dezember 2025.

Weiteres Vorgehen:

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag der Kommission beraten. Beide Institutionen müssen die Änderung der EU-Entwaldungsverordnung annehmen, bevor diese in Kraft treten kann.

Die EU-Kommission fordert das Parlament und den Rat auf, den Vorschlag bis Ende 2025 zu verabschieden.

Bei Fragen zur EUDR wenden Sie sich gerne an uns.



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