Bei Unternehmenstransaktionen wird der Wert eines Zielunternehmens meist als Gesamtunternehmenswert (engl. Enterprise Value) ermittelt, etwa bereinigtes EBITDA unter Anwendung eines Multiplikators. Was der Verkäufer letztlich erhält, ist jedoch der Eigenkapitalwert (engl. Equity Value) und der daraus direkte oder indirekt abgeleitete Kaufpreis. Die Überleitung zwischen beiden Größen erfolgt über die sog. „Equity Bridge“.
Grundlagen der Equity Bridge
Ausgangspunkt ist das „Cash and debt free“-Konzept: Das Zielunternehmen wird so bewertet, als wäre es frei von liquiden Mitteln, Finanzverbindlichkeiten und weiteren nicht betriebsnotwendigen bzw. überschüssigen Vermögensgegenständen und Schulen/schuldähnlichen Posten.
Zusammenfassend: Je höher die Nettofinanzverbindlichkeiten und weitere Anpassungen in der Equity Bridge, desto niedriger der Eigenkapitalwert.
Die Herausforderung liegt in der Identifikation, der Bewertung und der Zuordnung der einzelnen bilanzierten und nicht bilanzierten Positionen.
Positionen mit Korrektur- und Prüfungsbedarf
Kaufpreiserhöhend wirken insbesondere:
Zahlungsmittel und zahlungsmitteläquivalente wie liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Wertpapiere
Nicht betriebsnotwendige Wertbeträge wie Immobilien und Beteiligungen, anzusetzen mit dem Marktwert statt Buchwert, abzüglich Veräußerungskosten und Steuern
Kaufpreismindernd wirken insbesondere:
Nettofinanzverbindlichkeiten (engl. Net Debt)
Schuldenähnliche Positionen (engl. Debt-like Items)
Investitionsrückstau (engl. CAPEX Backlog)
Gebundene Liquidität (engl. Trapped Cash) sowie betriebsnotwendige Mindestliquidität
Gesellschafterdarlehen
Finanzierungsleasing und Factoring
Nettopensionsverpflichtungen
Das Working Capital wirkt je nach Abweichung von der gewählten Referenzgröße in beide Richtungen. Diese Referenzgröße (engl. Target Working Capital) bildet das normalisierte, zum Betrieb des Geschäftes erforderliche Working Capital ab, üblicherweise abgeleitet aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate (LTM). Liegt das tatsächliche Working Capital über der Referenzgröße, wirkt dies kaufpreiserhöhend, liegt es darunter kaufpreismindernd.
Verhandlungsabhängig bleiben die „Grauzonen“ wie erhaltene Anzahlungen, ausstehende Tantiemen oder Rechnungsabgrenzungsposten, deren Behandlung wir in einem gesonderten Beitrag vertieft haben [PRAP im M&A: Working Capital oder Net Debt?]. Häufigste Fehlerquelle ist die Doppelerfassung: Was bereits im EBITDA bereinigt wurde, darf nicht zusätzlich im Working Capital erscheinen.
Käufer sollten sicherstellen, dass Debt-like Items, CAPEX Backlog und überfällige Verbindlichkeiten kaufpreismindernd erfasst und im Kaufvertrag eindeutig zugeordnet sind.
Verkäufer sollten darauf achten, dass betriebsnotwendige Liquidität und werthaltige Positionen nicht zu Unrecht als Finanzverbindlichkeit gelten.
Fazit
Die Equity Bridge ist ein entscheidender Werthebel, über den aus dem Gesamtunternehmenswert der Eigenkapitalwert wird. Ihre saubere Definition im Kaufvertrag entscheidet darüber, welche wirtschaftlichen Risiken und Chancen bei welcher Partei verbleiben und wie streitanfällig die spätere Kaufpreisanpassung ausfällt.
Unsere erfahrenen Financial- und Tax-Experten aus dem TVA-Team unterstützen Käufer und Verkäufer bei der Herleitung, Plausibilisierung und Verhandlung der Equity Bridge und tragen so zu einer rechtssicheren Strukturierung und Bewertung von Transaktionen bei.
Beispielhafte Equity Bridge: