Das Bundesverfassungsgericht wird sich im Oktober 2026 gleich in zwei mündlichen Verhandlungen mit zentralen Fragen der Erbschaftsteuer befassen. Die Verfahren könnten erhebliche Auswirkungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmerfamilien und größere Vermögen haben.
Dabei ist besonders relevant die Verhandlung zur steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen. Hier steht unter anderem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
1. Verfahren zur Gesetzgebungskompetenz und zu Freibeträgen (12. Oktober 2026)
Am 12. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine von der Bayerischen Staatsregierung eingeleitete abstrakte Normenkontrolle gegen verschiedene Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.
Im Kern wird hinterfragt,
- ob der Bund überhaupt die erforderliche Gesetzgebungskompetenz für die aktuellen Regelungen besitzt,
- ob die persönlichen Freibeträge noch verfassungsgemäß ausgestaltet sind und
- ob die geltenden Steuersätze angesichts der erheblichen Preis- und Wertsteigerungen der vergangenen Jahre angepasst werden müssten.
Insbesondere wird kritisiert, dass die Freibeträge seit vielen Jahren unverändert geblieben sind, während Immobilienwerte und Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen stärker berücksichtigt werden müssten.
Für Steuerpflichtige könnte dieses Verfahren langfristig Impulse für höhere Freibeträge oder eine grundsätzliche Reform der Erbschaftsteuer setzen.
2. Begünstigung von Betriebsvermögen auf dem Prüfstand (13. Oktober 2026)
Noch größere praktische Bedeutung insbesondere für Familienunternehmen dürfte die Verhandlung vom 13. Oktober 2026 haben.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die weitreichenden steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Der Beschwerdeführer hat Privatvermögen geerbt und sieht sich gegenüber Erben von Betriebsvermögen verfassungswidrig benachteiligt.
Nach geltendem Recht können Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % von der Erbschaftsteuer verschont werden. Bei sehr großen Vermögensübertragungen kommt zusätzlich die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung in Betracht. Hierbei kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden, wenn der Erwerber nachweist, dass er die Steuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann.
Was bedeutet das für große Vermögen?
Gerade die Verschonungsbedarfsprüfung steht seit Jahren in der Kritik. Kritiker sehen darin eine erhebliche Privilegierung großer Unternehmensvermögen. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitigen Regelungen erneut beanstandet und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet.
Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Begünstigungen für große Unternehmensvermögen zu weit gehen, wären beispielsweise folgende Entwicklungen denkbar:
- Abschaffung der Verschonungsbedarfsprüfung,
- Verschärfung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung,
- Begrenzung der Begünstigungen bei sehr großen Vermögen,
- stärkere Gleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen.
Eine unmittelbare Gesetzesänderung erfolgt durch die Verhandlung zwar nicht. Die Verfahren können jedoch den Anstoß für eine umfassende Reform des Erbschaftsteuerrechts geben.
Unsere Einschätzung
Für Unternehmerfamilien, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen besteht bereits heute Handlungsbedarf. Mit den anstehenden Verfahren werden zentrale Begünstigungen für Betriebsvermögen erneut auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt.
Wer Nachfolgegestaltungen oder größere Vermögensübertragungen ohnehin plant, sollte die derzeitigen Regelungen nicht als selbstverständlich ansehen. Insbesondere die Verschonungsbedarfsprüfung und die Begünstigungen für große Unternehmensvermögen könnten künftig eingeschränkt oder vollständig neu ausgestaltet werden.
Was bedeutet das konkret?
Noch gelten die aktuellen Verschonungsregelungen uneingeschränkt. Mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnte sich das jedoch ändern. Sollte das Gericht Anpassungsbedarf sehen, ist mit einer gesetzlichen Neuregelung zu rechnen, die insbesondere bei größeren Vermögen zu einer höheren steuerlichen Belastung führen könnte.
Für viele Nachfolgegestaltungen könnte 2027 bereits ein Wendepunkt sein. Wer die derzeitigen Verschonungsregelungen noch nutzen möchte, sollte notwendige Gestaltungsüberlegungen nicht aufschieben und dieses Jahr noch umsetzen.
Fazit
Die Verhandlungen im Oktober 2026 könnten den Auftakt für die nächste große Reform der Erbschaftsteuer bilden. Für Familienunternehmen und größere Vermögen ist die Botschaft klar: Die aktuelle Rechtslage bietet weiterhin attraktive Verschonungsmöglichkeiten, deren Bestand jedoch keineswegs garantiert ist.
Wer eine Vermögens- oder Unternehmensnachfolge plant, sollte daher frühzeitig prüfen, ob geplante Übertragungen noch unter den heutigen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Denn was nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und einer möglichen Reform ab 2027 gilt, ist derzeit offen. Vieles spricht jedoch dafür, dass die künftigen Regelungen eher restriktiver als großzügiger ausfallen werden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die möglichen Auswirkungen auf Ihre Nachfolgeplanung einzuordnen.