Marken schaffen Preisprämien, binden bestehende oder gewinnen neue Kunden. Dennoch sind sie nur in Ausnahmefähren aktivierungsfähig. Bei Unternehmenstransaktionen, Nachfolgeregelungen, interner oder externer Lizenzierung oder Finanzierung wird ihr Wert dennoch zur entscheidenden Größe.
Auf einen Blick
- Selbst geschaffene Marken dürfen weder nach HGB noch nach IFRS aktiviert werden. Ihr Wert ist real, aber in der Bilanz oft unsichtbar – bis eine Transaktion, Nachfolge oder Umstrukturierung ihn sichtbar macht.
- Der Bewertungszweck bestimmt das Bewertungsverfahren: Was für eine Kaufpreisallokation richtig ist, kann für eine konzerninterne Lizenzierung steuerlich angreifbar sein.
- In der Praxis dominiert als Bewertungsverfahren die Lizenzpreisanalogiemethode. Entscheidend ist nicht das Modell, sondern die Herleitung von Lizenzsatz, markenbezogenen Umsätzen und Risikozuschlag.
- Eine Markenbewertung nach IDW S 5 schafft eine Grundlage, die gegenüber Käufern, Banken, Wirtschaftsprüfern und Finanzverwaltung Bestand hat.
Sechs Anlässe, in denen der Markenwert zur Entscheidungsgröße wird
Unternehmenstransaktionen:
Auf der Verkäuferseite stützt der Markenwert die Kaufpreisargumentation; auf der Käuferseite ist er oft wichtiger Bestandteil der Kaufpreisallokation und bestimmt das künftige Abschreibungsvolumen sowie die Anfälligkeit für Wertminderungen.
Verkauf oder Lizenzierung der Marke:
Wird eine Marke separat veräußert oder an Dritte lizenziert, liefert die Bewertung den Ausgangspunkt für Kaufpreis oder eine angemessene Lizenzgebühr.
Konzerninterne Nutzung und Verrechnungspreise:
Liegt die Marke bei einer Holding oder im Privatvermögen des Gesellschafters und wird von operativen Gesellschaften genutzt, muss die Vergütung dem Fremdvergleich standhalten. Eine dokumentierte Bewertung reduziert das Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen und Verrechnungspreiskorrekturen – auch im grenzüberschreitenden Kontext.
Nachfolge und Umstrukturierung:
Sofern eine Marke besteht, bestimmt bei Einbringungen, Umwandlungen, Entnahmen oder der Überführung in eine andere Gesellschaft der Markenwert, welches Volumen im Fall einer Aufdeckung zu versteuern ist und welches Abschreibungspotenzial beim Erwerber entsteht. Zugleich eröffnet er Gestaltungsspielraum, etwa bei der Zuordnung der Marke zu Holding oder operativer Gesellschaft. Erbschaft- und schenkungsteuerlich wird die Marke dann relevant, wenn der Substanzwert – in den auch selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter eingehen – den Ertragswert übersteigt und damit zur Wertuntergrenze wird.
Finanzierung und Investorengespräche:
Eine belastbare Bewertung macht einen sonst schwer greifbaren Vermögensgegenstand transparent und stärkt die Position gegenüber Banken und Eigenkapitalgebern.
Strategische Steuerung:
Die Entwicklung des Markenwerts über die Zeit zeigt, ob Investitionen in Markenaufbau und Positionierung tatsächlich Wert schaffen – und wo Markenportfolios zu bereinigen sind.
Wie lässt sich der Wert einer Marke bestimmen?
Drei Wege zum Markenwert
Marken können einen erheblichen wirtschaftlichen Wert für Unternehmen darstellen. Anders als bei materiellen Vermögensgegenständen lässt sich dieser jedoch nicht unmittelbar aus der Bilanz ablesen. Für die Ermittlung des Markenwerts stehen grundsätzlich kostenorientierte, marktpreisorientierte und kapitalwertorientierte Verfahren zur Verfügung. Welcher Ansatz geeignet ist, hängt insbesondere vom Bewertungsanlass, der verfügbaren Datenbasis und den Eigenschaften der Marke ab.