Nachhaltigkeitsnews

 

Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Aktuelle Nachhaltigkeitsthemen im Blick: Neue Regeln & Chancen für Ihr Unternehmen

1. Status quo regulatorische Berichterstattung


Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EU-Ebene erfolgte unter anderem als Reaktion auf die bislang uneinheitliche Nachhaltigkeit-Berichterstattung mit dem Ziel der Standardisierung. Im Rahmen einer integrierten Berichterstattung wird der CSRD-Bericht künftig Teil des Lageberichts. 

Vereinfachungen der CSRD und Konkretisierungen der Detailausprägungen (u.a. ESRS=European Sustainability Reporting Standards) sind aktuell in Verhandlung  auf EU-Ebene. Die EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten wurde bereits im Juli 2025 vereinfacht: die rechtskräftige Veröffentlichung steht noch bevor (vsl. bis März 2026). 

Die EU hat den Zeitpunkt für die Berichterstattung für Unternehmen der sogenannten zweiten („andere große Unternehmen“) und dritten Welle („kleine und mittlere Unternehmen“) auf die Geschäftsjahre 2027 bzw. 2028 verschoben. Unklar ist weiterhin, ab welchen Größenschwellen die Unternehmen künftig in den Anwendungsbereich der CSRD fallen sollen. Im Rahmen der Omnibus-Initiative hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Wert für die Mitarbeiterzahl auf 1.000 anzuheben (von zuvor 250), so dass nur noch ca. 10.000 EU-Unternehmen betroffen wären (nach zuvor ca. 50.000). 

Laut EU-Kommission soll die Initiative zur Vereinfachung bis Ende 2025 mit der notwendigen Einigung zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament in den sog. Trilogverhandlungen verabschiedet werden. Das EU-Parlament stimmte am 13. November zu höheren Schwellenwerte für die CSRD-Betroffenheit ab. Mit dieser Position sollen nun am 18. November die Trilogverhandlungen fortschreiten.

Die anstehenden Trilogverhandlungen werden begleitet von unterschiedlichsten Stimmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. In einem gemeinsamen Aufruf haben sich hunderte Unternehmen und Organisationen, darunter z.B. die Allianz SE, Union Investment oder die ALDI Süd Gruppe zwar für eine deutliche Vereinfachung der Berichtsanforderungen, aber auch für einen eher größeren Anwenderkreis durch einen Schwellenwert von 500 Mitarbeitern ausgesprochen.

Die nationale Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ist noch im Gange. Es ist aufgrund der Rückwirkungen nicht zu erwarten, dass das Gesetz verabschiedet wird, bevor die Trilogverhandlungen auf EU-Ebene abgeschlossen sind.

Weitere Informationen finden Sie in unter Mandanteninformationen, beispielsweise:

Handlungspotentiale durch die “geänderte ESRS”


 

2. Neuerungen im Bereich Verpackungen


Die Auswirkungen von Verpackungsabfällen (auf die Umwelt) sollen vermieden oder verringert werden. 

Das Verpackungsgesetz regelt u.a. Schwellen für systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Sofern eine Betroffenheit besteht, muss eine geprüfte jährliche Vollständigkeitserklärung erstellt werden.

Außerdem steht ab dem Geschäftsjahr 2025 (Abgabe bis Mai 2026) erstmals die Prüfung der Angaben zum Einwegkunststofffondsgesetz an, das sich an Hersteller (inkl. Befüller oder Importeure – Fokus Inverkehrbringung) von Einwegverpackungen aus Kunststoff richtet. Betroffen sind deutschlandweit geschätzt mehr als 50.000 Unternehmen - überprüfen Sie hier Ihre potenzielle Betroffenheit.

Weitere Infos finden Sie unter folgender Mandanteninformation:

EWKFondsG: Externe Prüfung für Einwegkunststoff-Hersteller ab 2025 – Was jetzt zu tun ist


 

3. Weitere ESG-Themen


Außerdem finden Sie unter Mandanteninformationen weitere Einzelthemen, wie beispielsweise.:

ESG-Risiken: Neue Leitlinien und Chancen für Unternehmen

ESMA-Analyse: CSRD-Berichte 2024 – Potenziale & Optimierung der DWA

Klimaschutzbericht 2025 – Fortschritt und Handlungsbedarf weltweit

Änderungsvorschlag zur Entwaldungsverordnung (EUDR) der EU-Kommission

Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung


Melden Sie sich bei Fragen – wir freuen uns auf die gemeinsame Gestaltung.

 

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