Die E-Rechnung ist mittlerweile kein Zukunftsthema mehr: Der Empfang elektronischer Rechnungen ist bereits verpflichtend, weitere Schritte folgen in den kommenden Jahren. Ab Januar 2027 sind Unternehmen mit mehr als EUR 800.000 Jahresumsatz verpflichtet, Rechnungen im gesetzlich vorgesehenen E-Rechnungsformat zu versenden. Ab Januar 2028 gilt diese Regelung dann für alle Unternehmen – unabhängig von der Umsatzhöhe.
Damit entsteht für jedes Unternehmen die Aufgabe, sich rechtzeitig mit der Umstellung zu befassen. Entscheidend ist dabei nicht nur der Zeitpunkt, sondern vor allem ein Vorgehen, das zu den eigenen Prozessen passt. Wir informieren Sie frühzeitig über die Anforderungen und begleiten Sie dabei, die E-Rechnung strukturiert, effizient und mit Blick auf den tatsächlichen Mehrwert für Ihr Unternehmen einzuführen.