Im Rahmen von Unternehmensakquisitionen spielt die steuerliche Due-Diligence-Prüfung eine zentrale Rolle. Neben der Analyse und Bewertung bestehender steuerlicher Risiken rückt ein Aspekt besonders in den Fokus: die Festsetzungsverjährung. Sie bestimmt, für welche Zeiträume steuerliche Sachverhalte noch von der Finanzverwaltung geprüft und Steuerbescheide geändert werden können – und bestimmt damit maßgeblich, welche steuerlichen Risiken ein Erwerber tatsächlich übernimmt.
Grundlagen der Festsetzungsverjährung
Die Festsetzungsverjährung bezeichnet den gesetzlich bestimmten Zeitraum, innerhalb dessen Steuerbescheide erlassen, geändert oder aufgehoben werden dürfen. Grundsätzlich beträgt diese Frist vier Jahre. In bestimmten Fällen – etwa bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung – verlängert sich diese jedoch auf zehn beziehungsweise fünf Jahre.
Der Fristlauf beginnt in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung für ein Wirtschaftsjahr eingereicht wurde. Nach Ablauf der Festsetzungsverjährung dürfen Steuerbescheide grundsätzlich weder erlassen noch geändert werden; entsprechende Steueransprüche gelten somit als erloschen. Ein nach Fristablauf dennoch erlassener Bescheid ist zwar nicht automatisch nichtig, aber rechtswidrig und kann durch Einspruch angefochten werden.
Besonderheiten bei M&A-Transaktionen
Bei M&A-Transaktionen ist zu berücksichtigen, dass die Festsetzungsverjährung je nach Steuerart unterschiedlich verläuft und durch bestimmte Umstände verlängert werden kann. Häufige Gründe hierfür sind laufende steuerliche Betriebsprüfungen, aber auch Einspruchs- oder Strafverfahren können die Frist beeinflussen. Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung sollten daher sämtliche steuerlich relevanten Zeiträume geprüft werden, für die die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist, denn Käufer haben ein berechtigtes Interesse daran, keine „steuerlichen Altlasten“ zu übernehmen, die vom Finanzamt noch nachträglich festgesetzt werden könnten. Verkäufer hingegen streben mit Eintritt der Verjährung Rechtssicherheit an.
Auch für die Ausgestaltung der Steuerklauseln und Haftungsbeschränkungen (insbesondere in zeitlicher Hinsicht) innerhalb der Kaufverträge ist es essenziell zu wissen, wie lange potenzielle Steuerrisiken seitens des Finanzamtes noch entstehen können.
Vor diesem Hintergrund ist im Zuge der Tax Due Diligence eine sorgfältige Analyse der steuerlichen Verjährungsfristen unerlässlich.
Käufer sollten sich durch geeignete Garantien und Freistellungsklauseln im Unternehmenskaufvertrag gegen Risiken aus noch nicht verjährten Steueransprüchen absichern.
Verkäufer wiederum sollten nachweisen können, dass sie ihren steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind, um potenzielle Haftungsansprüche zu vermeiden.
Fazit
Die Festsetzungsverjährung ist im M&A-Kontext weit mehr als ein rein verfahrensrechtliches Detail. Sie bestimmt, welche steuerlichen Risiken wirtschaftlich fortbestehen, welche Ansprüche endgültig erloschen sind und wie steuerliche Regelungen im Unternehmenskaufvertrag auszugestalten sind.
Unsere erfahrenen Financial- und Tax-Experten aus dem TVA-Team unterstützen Käufer und Verkäufer gerne mit präzisen und fristenorientierten Analysen und tragen so zu einer rechtssicheren Strukturierung und Bewertung von Transaktionen bei.