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Gelangensbestätigung bei EU-Exporten: BMF veröffentlicht Referentenentwurf
Die Regelungen über die Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen werden erneut geändert. Das BMF hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) veröffentlicht. Damit sollen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden.
Zur Historie: Mit Wirkung vom 1.1.2012 wurde die UStDV geändert. Die bisher für innergemeinschaftliche Lieferungen geltenden Nachweismöglichkeiten (Verbringensnachweis, Empfangsbestätigung und - in Versendungsfällen - den handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt) wurden abgeschafft und durch die sog. Gelangensbestätigung als zentralen Nachweis ersetzt. In der Praxis hatte dies jedoch zu erheblichen Anwendungsschwierigkeiten geführt.
Folgende zusätzlichen Nachweismöglichkeiten sollen nun durch die Verordnung zur Änderung der UStDV geschaffen werden:
- Der Unternehmer darf das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit einer Bescheinigung des von ihm beauftragten Spediteurs belegen.
- Der Unternehmer soll den Nachweis aber grundsätzlich auch mit allen anderen zulässigen Belegen und Beweismitteln führen können.
Die Änderung der UStDV soll zum 1.7.2013 in Kraft treten; für bis zum 30.6.2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen darf der Unternehmer den Nachweis jedoch auch noch nach den bis zum 31.12.2011 geltenden alten Regelungen (s.o.) führen. Damit steht dem Unternehmer für zwischen dem 31.12.2011 und dem 1.7.2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen ein Wahlrecht zu, nach welchen Regelungen er den Nachweis erbringt.