Trees in front of city

 

Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Globaler Trend zur Deregulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die europäischen Entscheidungsträger haben für eine Reduzierung der betroffenen Unternehmen gestimmt, welche standardisierte Nachhaltigkeitsberichte (nach CSRD) erstellen müssen. 

Zum EU-Parlamentsbeschluss
 


 

So sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. EUR Umsatzerlösen berichtspflichtig. Hierzu zählen auch mittelständisch Unternehmen der 2. Welle, die über diesen Schwellen sind und somit erstmals für das GJ 2027 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und prüfen lassen müssen.

Bei der CSDDD, der Richtlinie bzgl. Sorgfaltspflichten (Due Diligence) von Unternehmen und in ihren globalen Wertschöpfungsketten, wurden die Betroffenheitsgrenzen auf > 5.000 Mitarbeitenden und Umsatzerlösen > 1,5 Mrd. EUR angehoben.

Als Ergebnis verbleibt eine geringe Teilmenge von Unternehmen zu Berichterstattung verpflichtet.

Inwiefern freiwillige, und teilweise wenig bis nicht-standardisierte, Veröffentlichungen die Informationssituation und Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ermöglichen kann, bleibt abzuwarten.

Die EU-Entscheidung gliedert sich in einen globalen Trend der Deregulierung ein. So rufen Forscher aktuell bei der Abschwächung nationaler Gesetze (bspw. in Nordamerika zum Schutz von Meeressäugetieren durch den „Marine Mammal Protection Act“ und „Endangered Species Act”) zur öffentlichen Aufmerksamkeit auf und warnen vor den Auswirkungen.

Mehr dazu
 


 

Ob und wie (zwischenzeitlich) unternehmensspezifische Ambitionen den Nachhaltigkeitszielen gerecht werden, wird die Zukunft zeigen.

In die oben beschriebene CSRD-Anpassung hat eine Überprüfungsklausel Einzug gefunden: diese soll sicherzustellen, dass das EU-Ziel der Offenlegung ausreichender Daten zur Nachhaltigkeit von Unternehmen erreicht werden kann. Dazu soll zukünftig eine Überprüfung stattfinden, die den Bedarf an Nachhaltigkeitsdaten (zur Mobilisierung privater Investitionen für die Ziele des europäischen Grünen Deals) einerseits und den Einfluss der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen anderseits berücksichtigt.
 



Nebennotiz: Bei der Entwaldungsverordnung (EU-DR) kommt es zu einem zeitlichen Aufschub und Vereinfachungen.

Zur Entscheidung
 

Weiter Information können Sie unserem Onepager entnehmen. 

Zum Onepager

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