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Jahressteuergesetz 2024 – Umsatzsteuerliche Aspekte
Alle Jahre wieder… ist nicht nur ein bei Klein und Groß bekanntes Weihnachtslied, sondern auch ein gutes Stichwort, wenn es um das Jahressteuergesetz geht. Jedes Jahr aufs Neue gibt es von Seiten des Gesetzgebers Regelungsbedarf für eine Vielzahl verschiedener Bereiche des deutschen Steuerrechts, der dann im Rahmen des jeweiligen Jahressteuergesetzes umgesetzt wird. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht sind in diesem Jahr die Regelungen zur Steuerbefreiung für Bildungsleistungen besonders hervorzuheben.
Mit der geplanten Neuregelung sollten Bildungsleistungen und damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen, die durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder durch andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen erbracht werden, befreit werden. Bildungsleistungen, die durch nicht-öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen erbracht werden, sollten nur dann unter die Steuerbefreiung fallen, soweit diese Einrichtungen keine systematische Gewinnerzielung anstreben. Darüber hinaus war geplant, dass das Bescheinigungsverfahren wegfällt. Die angedachten Änderungen sind insbesondere bei privaten Bildungsanbietern auf Kritik gestoßen und hätten das Bildungsangebot wohl erheblich verteuert.
Das Jahressteuergesetz wurde mit den Änderungsvorschlägen des Finanzausschusses am 18. Oktober 2024 durch den Bundestag beschlossen. Insbesondere die im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehenen umfassenden Änderungen der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen wurden auf Vorschlag des Finanzausschusses angepasst. Es bleibt beim Bescheinigungsverfahren. Bildungsleistungen von privaten Einrichtungen (mit systematischer Gewinnerzielungsabsicht) können demnach – sofern die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die Einrichtung eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bildungsleistung erbringt – (weiterhin) steuerfrei erbracht werden.
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus (geplant für den 22. November 2024).
Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Neuregelungen im Bereich der Umsatzsteuer.