Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften: Fristverlängerung!

Vor dem Hintergrund der Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens hatten wir Sie mit unserer GKK PARTNERS Sonderinformation vom 9. Oktober 2014 noch einmal daran erinnert, Ihre Kapitalgesellschaft(en) - falls nötig und noch nicht geschehen – umgehend beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu registrieren, die Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren zu beantragen und bis zum 31. Oktober 2014 die sog. Regelabfrage durchzuführen.

Nach eigenen Angaben verzeichnet das BZSt auch aktuell noch einen hohen Eingang an Registrierungs- und Zulassungsanträgen von Kirchensteuerabzugsverpflichteten und hat sich daher entschlossen, die Regelabfrage auch noch im Monat November 2014 zu ermöglichen. Diese Verlängerung gibt vor allem Antragstellern, die sich erst spät für die Teilnahme am Verfahren entschieden haben, Gelegenheit, noch in 2014 die für den Kirchensteuerabzug in 2015 notwendigen Abfragen durchzuführen.

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