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Konzerninterne Dienstleistungen: Warum Shareholder Costs, Benefit Test & Co. jetzt wichtiger werden

Grenzüberschreitende, konzerninterne Dienstleistungen gehören in vielen internationalen Unternehmensgruppen zum Tagesgeschäft. Managementunterstützung, IT-Services, Finance- oder HR-Funktionen werden häufig zentral erbracht und konzernweit über Grenzen hinweg genutzt. Dennoch zeigt die Praxis, dass Unternehmen oftmals nicht klar definieren, welche Leistungen steuerlich zu verrechnen sind, welche Kosten bei der leistungserbringenden Gesellschaft verbleiben müssen und wie eine fremdübliche Vergütung zu ermitteln ist.

Fehler bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungsverrechnung können zu erheblichen Risiken führen. Werden verrechenbare Leistungen nicht verrechnet, drohen steuerliche Korrekturen beim Leistungserbringer. Werden dagegen Kosten an andere Konzerngesellschaften weiterbelastet, obwohl diesen kein ausreichender Nutzen entsteht, kann der Betriebsausgabenabzug beim Leistungsempfänger versagt werden. Da Verrechnungspreise immer mindestens zwei Konzerngesellschaften betreffen, können Risiken auf beiden Seiten der Transaktion entstehen.

 

OECD nimmt konzerninterne Dienstleistungen verstärkt in den Fokus

Zusätzliche Relevanz erhält das Thema derzeit durch die geplante Überarbeitung von Kapitel VII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien, das sich speziell mit konzerninternen Dienstleistungen befasst. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Abgrenzung von Gesellschafteraufwendungen (Shareholder Activities), die Anforderungen an den sogenannten Benefit Test und die Auswahl geeigneter Verrechnungspreismethoden. 

Auch wenn der finale Inhalt der überarbeiteten Leitlinien noch nicht feststeht, deutet sich bereits an, dass Finanzverwaltungen diese Themen künftig noch stärker in den Blick nehmen könnten. Für Unternehmensgruppen ist dies ein guter Anlass, bestehende Dienstleistungsverrechnungen und die zugehörige Dokumentation kritisch zu überprüfen.

 

Welche Leistungen sind überhaupt verrechenbar?

Nicht jede Tätigkeit innerhalb eines Konzerns stellt automatisch eine verrechenbare Dienstleistung dar. Ein zentraler Prüfpunkt ist die Abgrenzung zwischen Leistungen, die einem anderen Konzernunternehmen zugutekommen, und Tätigkeiten, die ausschließlich im Interesse der Gesellschafter oder der Konzernmutter erbracht werden.

Gerade bei zentralen Management- und Steuerungsfunktionen ist die Abgrenzung häufig schwierig. Werden sogenannte Shareholder Activities fälschlicherweise weiterbelastet, drohen Diskussionen mit den Finanzbehörden und die Versagung des Betriebsausgabenabzugs beim Empfänger.

 

Der Benefit Test: Hat der Empfänger tatsächlich einen Vorteil?

Eine verrechenbare konzerninterne Dienstleistung liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der Leistungsempfänger einen wirtschaftlichen Nutzen erhält, vernünftigerweise bereit wäre, die Leistung von einem unabhängigen Dritten zu beziehen oder selbst zu erbringen.

In Betriebsprüfungen rückt daher zunehmend der sogenannte Benefit Test in den Fokus. Unternehmen sollten nachvollziehbar dokumentieren können, welche Leistungen erbracht wurden, wer diese genutzt hat und welchen konkreten Mehrwert die jeweilige Gesellschaft daraus gezogen hat.

 

Kostenverteilung und Vergütung: Die Details entscheiden

Ist eine verrechenbare Dienstleistung identifiziert, stellt sich die Frage nach der sachgerechten Kostenverteilung. Häufig werden Kosten, die einzelnen Leistungsempfängern nicht direkt zugeordnet werden können, anhand von Umsatz, Mitarbeiterzahlen oder anderen Kennzahlen auf die Konzerngesellschaften verteilt. Nicht jeder Allokationsschlüssel ist jedoch für jede Leistung geeignet.

Auch bei der Kostenaufschlagshöhe bestehen häufig Missverständnisse. Insbesondere der in der Praxis oft anzutreffende Gewinnaufschlag von 5 % ist keineswegs automatisch fremdüblich oder ohne weitere Nachweise akzeptiert. Die Angemessenheit hängt stets von Art, Umfang und Wertschöpfungsbeitrag der jeweiligen Dienstleistung ab.

 

Fazit: Handlungsbedarf vor der nächsten Betriebsprüfung

Die grenzüberschreitende Dienstleistungsverrechnung ist weit mehr als die bloße Weiterbelastung von Kosten innerhalb eines Konzerns. Die geplante Anpassung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien verdeutlicht, dass insbesondere die Abgrenzung von Shareholderkosten, der Benefit Test, sachgerechte Allokationsschlüssel sowie die fremdübliche Aufschlagshöhe auch künftig zu den zentralen Prüfungsschwerpunkten zählen können.

Für Unternehmen bietet dies einen guten Anlass, bestehende Verrechnungspreismodelle kritisch zu hinterfragen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre konzerninternen Dienstleistungsbeziehungen zu analysieren, potenzielle Risiken zu identifizieren und die Verrechnung sowie Dokumentation Ihrer konzerninternen Dienstleistungen zukunftssicher auszugestalten.

 

Gerne unterstützen wir Sie dabei, bestehende Verrechnungsmodelle einzuordnen, mögliche Risiken zu erkennen und die Dokumentation entsprechend sauber aufzustellen.

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