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Neues, ergänztes BMF-Schreiben zum neuen Reisekostenrecht

Ab 1. Januar 2014 ist das neue Reisekostenrecht in Kraft getreten. Mit einem ausführlichen, viele Beispiele enthaltenden Schreiben hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 30. September 2013 dazu Stellung genommen, wie das neue Reisekostenrecht aus Sicht der Finanzverwaltung auszulegen ist (vgl. die GKK PARTNERS Sonderinformation vom 10. Oktober 2013).

Am 24. Oktober 2014 ist zum Reisekostenrecht ein neues BMF-Schreiben ergangen. Das alte BMF-Schreiben vom 30. September 2013 wird vollständig aufgehoben und durch das neue BMF-Schreiben ersetzt, so dass dessen Regelungen (bis auf die Neuregelung des Bereichs Mahlzeiten im Flugzeug, Schiff oder Zug) rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden sind. Durch das neue BMF-Schreiben werden bisherige Ungenauigkeiten bzw. Unklarheiten des alten BMF-Schreibens beseitigt, außerdem wurde das BMF-Schreiben um diverse Textpassagen und Beispiele ergänzt. Änderungen gegenüber dem Vorgängerschreiben sind im neuen BMF-Schreiben durch Fettdruck hervorgehoben.

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