Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei Mietvertrag unter nahen Angehörigen

Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen ist, dass der Mietvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (Fremdvergleich). Es ist entscheidend, ob die Vertragsparteien ihre Hauptpflichten, wie die Überlassung einer konkret bestimmten Sache und die Höhe der Miete, klar und eindeutig vereinbart und dies wie vereinbart durchgeführt haben. Dies bedeutet bezogen auf die Miete, dass diese tatsächlich auch gezahlt worden ist.

Werden von einem nahen Angehörigen als Mieter über einen längeren Zeitraum keine Mietzahlungen geleistet und nimmt der Vermieter dies ohne Beanstandungen und ohne Aufnahme rechtlicher Maßnahmen hin, so sind die durch das Mietverhältnis entstandenen Verluste nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland‑Pfalz vom 18. November 2014 (Aktenzeichen 5 K 1403/14) nicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.

Eine abschließende Entscheidung durch den Bundesfinanzhof steht noch aus.

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